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AG Ansbach, 22.01.2007 - 2 C 888/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus AG Ansbach, 22.01.2007 - 2 C 888/06
Denn der Geschädigte steht bei der Schadensbehebung gemäß § 249 S. 2 BGB nicht nur unter dem allgemeinen Gebot, einen wirtschaftlich zulässigen Weg zu wählen, vielmehr kann er aus dem letztlich auf § 242 BGB zurückgehenden Rechtsgedanken der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB auch gehalten sein, unter besonderen Umständen von einer zulässigen Verwertung Abstand zu nehmen und andere sich ihm darbietende Möglichkeiten der Verwertung im Interesse der Geringhaltung des Schadens im Rahmen des Zumutbaren zu ergreifen (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1999, NJW 2000, 800).